Wellness - Oase für kleine Tiger !
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Katzenpension Samtpfote
1. Die „Katzenpension Samtpfote“ ist über besondere Fress - Gewohnheiten, gravierende frühere
Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen Ihrer Katze zu informieren.
2. Im Krankheitsfall ist die „Katzenpension Samtpfote“ berechtigt und verpflichtet, die Katze vom Tierarzt
behandeln zu lassen.
3. Im Falle einer Erkrankung entscheidet der beauftragte Tierarzt über den weiteren Behandlungsverlauf.
Die Kosten der Behandlung und anfallender Medikamente werden vom Katzenbesitzer getragen. Diese
werden mit dem Tierarzt direkt abgerechnet.
4. Für Schäden, Krankheiten oder Verlust der Katze, die durch unvorhersehbare Umstände eintreten, wird
keine Haftung übernommen.
5a. Die Rechnung des Pensionsaufenthaltes wird zur Hälfte beim Einzug als Vorauszahlung und zur Hälfte
am Tag der Abholung beglichen.
Es ist nur Barzahlung oder Überweisung möglich !
5b. Bei Neukunden gilt die Katze als angemeldet, wenn eine Anmeldegebühr von 50 % des Gesamtbetrages
pro Katze entrichtet wurde. Dieser Betrag kann bei der Besichtigung hinterlegt, oder auf unser
Geschäftskonto überwiesen werden. Der Geldbetrag ist mindestens 21 Tage vorm Einchecken zu
entrichten.
Dieser Betrag wird verrechnet, wenn die Katze/en eingecheckt hat/haben. Bei Abmeldungen,
mindestens
7 Tage vorher wird 75% der Anmeldegebühr zurückerstattet.
Achtung ! 25 % der Anmeldegebühr werden als Stornogebühr berechnet.
Bei kurzfristigen Absagen, 12 Stunden vor dem geplanten Termin setzten wir Ihnen den Ausfall von 50
% in Rechnung, wenn der Platz nicht neu vergeben werden kann.
6. Der Katzenbesitzer verpflichtet sich die Katze kastriert, ausreichend geimpft und entwurmt zu übergeben.
Zusätzlich muss ein Flohschutz vorhanden sein. Freigänger außer Katzenschnupfen, Katzenseuche auch
noch Tollwutimpfung. Der Impfpass ist der Pension zu übergeben. Leukose-Impfung oder Bluttest bei
Freigänger nach Absprache mit Ihrem Tierarzt.
7. Für den Fall dass die Katze zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt wird, kommt der Besitzer für
alle entstanden Kosten auf.
8. Katzen welche nach 14 Tagen des vereinbarten Pensionsaufenthalts vom Besitzer nicht abgeholt
wurden, werden auf Kosten des Besitzers weiter vermittelt.
Haftungsausschluss:
Wir schließen jede Haftung auf Schadensersatz aus. Es sei denn, Schäden werden aufgrund grob
fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung herbeigeführt. Dies gilt auch für einen gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen sowie Schäden die von Dritten verursacht werden.
Keine Haftung übernehmen wir für:
1. Für den Fall das sich eine Katze eigenständig befreit oder während des Bring- bzw. Abholvorgangs
entweichen sollte.
2. Für das Versterben eines Tieres während der Pensionszeit.
3. Für den Fall das es innerartliche Auseinandersetzungen gibt und sich Ihr Tier verletzt.
4. Für Verletzungen von Katzen und / oder Personen, die durch Katzen oder aus sonstigen Gründen
beim Betreten der Räumlichkeiten unserer Katzenpension erfolgen, haftet die “Katzenpension
Samtpfote” nicht.
5. Jeder Katzenbesitzer sowie von Ihm beauftragte Abholer sind dafür verantwortlich, Ihre Katze/n
wiederzuerkennen. Für Verwechslungen übernehmen wir keine Haftung.
6. Um Verwechslungen bei der Medikamentenvergabe auszuschließen, sollte jede Katze mit einem
Chip gekennzeichnet oder tätoviert sein. Wir empfehlen auch eine kostenlose Anmeldung bei
Tasso.
Letzte Änderung: 15.04.2020