Katzenpension Samtpfote
Wellness - Oase für kleine Tiger !
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Katzenpension Samtpfote 1. Die „Katzenpension Samtpfote“ ist über besondere Fress - Gewohnheiten, gravierende frühere Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen Ihrer Katze zu informieren. 2. Im Krankheitsfall ist die „Katzenpension Samtpfote“ berechtigt und verpflichtet, die Katze vom Tierarzt behandeln zu lassen. 3. Im Falle einer Erkrankung entscheidet der beauftragte Tierarzt über den weiteren Behandlungsverlauf. Die Kosten der Behandlung und anfallender Medikamente werden vom Katzenbesitzer getragen. Diese werden mit dem Tierarzt direkt abgerechnet. 4. Für Schäden, Krankheiten oder Verlust der Katze, die durch unvorhersehbare Umstände eintreten, wird keine Haftung übernommen. 5a. Die Rechnung des Pensionsaufenthaltes wird zur Hälfte beim Einzug als Vorauszahlung und zur Hälfte am Tag der Abholung beglichen. Es ist nur Barzahlung oder Überweisung möglich ! 5b. Bei Neukunden gilt die Katze als angemeldet, wenn eine Anmeldegebühr von 50 % des Gesamtbetrages pro Katze entrichtet wurde. Dieser Betrag kann bei der Besichtigung hinterlegt, oder auf unser Geschäftskonto überwiesen werden. Der Geldbetrag ist mindestens 21 Tage vorm Einchecken zu entrichten. Dieser Betrag wird verrechnet, wenn die Katze/en eingecheckt hat/haben. Bei Abmeldungen, mindestens 7 Tage vorher wird 75% der Anmeldegebühr zurückerstattet. Achtung ! 25 % der Anmeldegebühr werden als Stornogebühr berechnet. Bei kurzfristigen Absagen, 12 Stunden vor dem geplanten Termin setzten wir Ihnen den Ausfall von 50 % in Rechnung, wenn der Platz nicht neu vergeben werden kann. 6. Der Katzenbesitzer verpflichtet sich die Katze kastriert, ausreichend geimpft und entwurmt zu übergeben. Zusätzlich muss ein Flohschutz vorhanden sein. Freigänger außer Katzenschnupfen, Katzenseuche auch noch Tollwutimpfung. Der Impfpass ist der Pension zu übergeben. Leukose-Impfung oder Bluttest bei Freigänger nach Absprache mit Ihrem Tierarzt. 7. Für den Fall dass die Katze zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt wird, kommt der Besitzer für alle entstanden Kosten auf. 8. Katzen welche nach 14 Tagen des vereinbarten Pensionsaufenthalts vom Besitzer nicht abgeholt wurden, werden auf Kosten des Besitzers weiter vermittelt.
Haftungsausschluss: Wir schließen jede Haftung auf Schadensersatz aus. Es sei denn, Schäden werden aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung herbeigeführt. Dies gilt auch für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie Schäden die von Dritten verursacht werden. Keine Haftung übernehmen wir für: 1. Für den Fall das sich eine Katze eigenständig befreit oder während des Bring- bzw. Abholvorgangs entweichen sollte. 2. Für das Versterben eines Tieres während der Pensionszeit. 3. Für den Fall das es innerartliche Auseinandersetzungen gibt und sich Ihr Tier verletzt. 4. Für Verletzungen von Katzen und / oder Personen, die durch Katzen oder aus sonstigen Gründen beim Betreten der Räumlichkeiten unserer Katzenpension erfolgen, haftet die “Katzenpension Samtpfote” nicht. 5. Jeder Katzenbesitzer sowie von Ihm beauftragte Abholer sind dafür verantwortlich, Ihre Katze/n wiederzuerkennen. Für Verwechslungen übernehmen wir keine Haftung. 6. Um Verwechslungen bei der Medikamentenvergabe auszuschließen, sollte jede Katze mit einem Chip gekennzeichnet oder tätoviert sein. Wir empfehlen auch eine kostenlose Anmeldung bei Tasso.
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Letzte Änderung: 15.04.2020