Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die „Katzenpension Samtpfote“ ist über besondere Fress - Gewohnheiten, gravierende frühere Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen Ihrer Katze zu informieren.
  2. Im Krankheitsfall ist die „Katzenpension Samtpfote“ berechtigt und verpflichtet, die Katze vom Tierarzt behandeln zu lassen.
  3. Im Falle einer Erkrankung entscheidet der beauftragte Tierarzt über den weiteren Behandlungsverlauf. Die Kosten der Behandlung und anfallender Medikamente werden vom Katzenbesitzer getragen. Diese werden mit dem Tierarzt direkt abgerechnet.
  4. Für Schäden, Krankheiten oder Verlust der Katze, die durch unvorhersehbare Umstände eintreten, wird keine Haftung übernommen.
    1. Es ist nur Barzahlung oder Überweisung möglich und am Tag des Einreisetags zu entrichten.
    2. Bei Neukunden gilt die Katze als angemeldet, wenn eine Anmeldegebühr von 50 % des Gesamtbetrages pro Katze entrichtet wurde. Dieser Betrag kann bei der Besichtigung hinterlegt, oder auf unser Geschäftskonto überwiesen werden. Der Geldbetrag ist mindestens 21 Tage vorm Einchecken zu entrichten. Dieser Betrag wird verrechnet, wenn die Katze/en eingecheckt hat/haben. Bei Abmeldungen, mindestens

      7 Tage vorher wird 75% der Anmeldegebühr zurückerstattet.

      Achtung! 25 % der Anmeldegebühr werden als Stornogebühr berechnet. Bei kurzfristigen Absagen, 12 Stunden vor dem geplanten Termin setzten wir Ihnen den Ausfall von 50 % in Rechnung, wenn der Platz nicht neu vergeben werden kann.
  5. Der Katzenbesitzer verpflichtet sich die Katze kastriert, ausreichend geimpft und entwurmt zu übergeben. Zusätzlich muss ein Flohschutz vorhanden sein. Freigänger außer Katzenschnupfen, Katzenseuche auch noch Tollwutimpfung. Der Impfpass ist der Pension zu übergeben. Leukose-Impfung oder Bluttest bei Freigänger nach Absprache mit Ihrem Tierarzt.
  6. Für den Fall dass die Katze zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt wird, kommt der Besitzer für alle entstanden Kosten auf.
  7. Katzen welche nach 14 Tagen des vereinbarten Pensionsaufenthalts vom Besitzer nicht abgeholt wurden, werden auf Kosten des Besitzers weiter vermittelt.
  8. Betriebsferien / Schließzeiten: Am 24.12. und am 01.01. sind keine Aufnahmen und Herausgaben von Gastkatzen möglich.

Wichtige Hinweise zum Pensionsaufenthalt

  1. Individuelles Verhalten der Katze
    Jede Katze reagiert unterschiedlich auf Veränderungen. Der Aufenthalt in einer Katzenpension stellt eine Abweichung von der gewohnten Umgebung dar und erfordert eine individuelle Eingewöhnungsphase.
  2. Gesundheitliche Risiken
    Wie in jeder Betreuungseinrichtung kann es während des Aufenthalts zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen kommen. Eine Unterstützung des Immunsystems wird empfohlen. Ein bestimmter Gesundheitszustand während oder nach dem Aufenthalt kann nicht garantiert werden.
  3. Medikamentengabe
    Die Verabreichung von Medikamenten, insbesondere Tabletten, erfolgt ausschließlich, sofern die Katze dies ohne Zwang zulässt. Ein Anspruch auf vollständige oder erfolgreiche Medikamentengabe besteht nicht.
  4. Fellpflege
    Fellpflege wird nur durchgeführt, wenn die Katze dies zulässt. Maßnahmen gegen den Willen der Katze werden nicht vorgenommen. Für unterlassene oder eingeschränkt mögliche Fellpflege wird keine Haftung übernommen.
  5. Gewichtsveränderungen
    Während des Aufenthalts kann es zu Gewichtszu- oder -abnahmen kommen. Diese können abhängig sein vom individuellen Stressverhalten der Katze, der Dauer der Eingewöhnung sowie von bisherigen Pensionserfahrungen. Gewichtsveränderungen stellen keinen Mangel der Betreuung dar.
  6. Stressvermeidung
    Die Katzenpension Samtpfote bemüht sich, Stress für die betreuten Tiere so weit wie möglich zu vermeiden. Eine vollständige Stressfreiheit kann jedoch nicht gewährleistet werden.
  7. Tierärztliche Versorgung
    Sollte während des Aufenthalts eine Erkrankung oder Verletzung augenscheinlich festgestellt werden, ist die Katzenpension Samtpfote berechtigt, eine Tierärztin oder einen Tierarzt hinzuzuziehen. Die Wahl der Tierärztin/des Tierarztes erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Die entstehenden Kosten trägt der/die Katzenbesitzer/in.
  8. Haftungsbegrenzung
    Die Katzenpension Samtpfote haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für Schäden, die durch krankheitsbedingte Entwicklungen, Stressreaktionen, Gewichtsveränderungen, altersbedingte Beschwerden, bestehende Vorerkrankungen oder durch das Verhalten der Katze selbst entstehen, wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung für Folgeschäden sowie für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die trotz sorgfältiger Betreuung auftreten, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.